
Honorar und Erstattungen
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt auf Grundlage der in meinem Behandlungsvertrag und AGB festgelegten Beträge, welchen ich ihnen vorab zur Verfügung stelle.
Das Honorar ist direkt an mich als Heilpraktikerin zu entrichten.
Bitte beachten Sie:
-
Heilpraktikerleistungen sind in der Regel Selbstzahlerleistungen.
-
Je nach individueller Versicherungssituation können die Kosten von privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen ganz oder teilweise erstattet werden.
-
Die Erstattungsfähigkeit hängt von Ihrem persönlichen Tarif sowie den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung ab.
-
Eine Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen erfolgt in der Regel nicht.
Ich empfehle Ihnen, sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Möglichkeiten der Kostenübernahme zu informieren. Unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung bleibt die vereinbarte Vergütung in voller Höhe gegenüber der Heilpraktikerin geschuldet.
